Grundsätzliches zu Heilpraktiker Honoraren
Heilpraktiker Leistungen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Daher müssen Sie die Kosten selbst tragen. Sie haben die Möglichkeit bei Ihrer Kasse nachzufragen; eventuell gibt es eine Ausnahme von der Regel.
Wenn Sie privat voll- oder zusatzversichert sind oder Anspruch auf Beihilfe haben, dann können Sie bei ihrer Krankenversicherung nachfragen, ob Ihr abgeschlossener Tarif Leistungen für Heilpraktiker vorsieht. Ist das nicht der Fall, müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Verordnung von zugelassenen Arzneimitteln, jedoch nicht die Verordnung von Nahrungsergänzungsmittel.
Von meiner Seite kann ich keine Aussage zu möglichen Erstattungen durch Ihren Versicherungsträger treffen und auch keine Kostenübernahme garantieren.
Mein Honorar
Meinem Honorar liegt ein Stundensatz von € 90,– pro Zeitstunde zu Grunde. Verbrauchsmaterial wie z.B. Arzneimittel, Infusionen oder Nahrungsergänzungsmittel sind darin nicht enthalten.
Nach jeder Behandlung erhalten sie von mir eine Rechnung mit dem gesetzlichen Zahlungsziel von 14 Tagen. Dieses ist einzuhalten, unabhängig davon, welchen Betrag Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung übernimmt und wann die Erstattung erfolgt. Ich nehme keine Barzahlungen an, Ihre Bezahlung erfolgt durch Überweisung.
Die Rechnung an Sie erstelle ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Die Gebührensätze stammen aus den 80er Jahren und sind seitdem nicht angepasst worden. Deshalb verwende ich auch Hebesätze bei meinen Abrechnungen. Privatversicherte kennen das von Arztabrechnungen: Eine Leistung wird mit einem Faktor multipliziert. Ob Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung Hebesätze erstattet, können Sie bei ihr erfragen.