Honorar

Mein Honorar

Ein guter Start in die Behandlung beginnt mit Klarheit und Transparenz. Deshalb biete ich Ihnen ein kostenfreies 15-minütiges telefonisches Erstgespräch an. In diesem Gespräch können wir gemeinsam klären, ob meine Behandlungsmethoden zu Ihren Anliegen passen.

Der eigentliche Behandlungsbeginn umfasst zwei aufeinanderfolgende Termine in meiner Praxis. Auf Basis der ersten Sitzung (Anamnese und Untersuchung) erstelle ich einen individuellen Therapieplan, der auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist und den wir am 2. Termin besprechen. Für diese beiden Termine sowie die Erstellung des Therapieplans berechne ich € 180,–.

Meine weitere Arbeit basiert auf einem Stundensatz von € 90,– pro Zeitstunde. Verbrauchsmaterialien wie Arzneimittel, Infusionen oder Nahrungsergänzungsmittel sind darin nicht enthalten.

Nach jeder Behandlungseinheit erhalten Sie eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Diese Frist ist unabhängig davon einzuhalten, wann und in welcher Höhe eine Erstattung durch Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung erfolgt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung, Barzahlungen sind nicht möglich.

Meine Abrechnung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Da die dort festgelegten Gebührensätze seit den 1980er Jahren nicht angepasst wurden, arbeite ich – wie viele Kolleginnen und Kollegen – mit Hebesätzen. Das bedeutet, dass bestimmte Leistungen mit einem Faktor multipliziert werden, ähnlich wie es Privatversicherte von Arztabrechnungen kennen. Ob Ihre Versicherung diese Hebesätze übernimmt, können Sie direkt bei ihr erfragen.

Mein Ziel ist es, Sie bestmöglich auf Ihrem Weg zu begleiten – mit fachlicher Kompetenz, Transparenz und einer individuell abgestimmten Behandlung.

Bei Fragen zu meinem Honorar stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Möglichkeiten einer Honorarerstattung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktiker-Leistungen in der Regel nicht. Es kann sich jedoch lohnen, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen – in manchen Fällen gibt es Ausnahmen.

Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfen können Heilpraktiker-Leistungen je nach Tarif ganz oder teilweise erstatten. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Ihre Behandlungskosten übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass private Krankenkassen in der Regel zugelassene Arzneimittel erstatten, jedoch meist keine Nahrungsergänzungsmittel.

Da jede Versicherung unterschiedliche Regelungen hat, kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft über eine mögliche Erstattung geben und auch keine Kostenübernahme garantieren. Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren.

Haben Sie Fragen? Ich unterstütze Sie gerne!