Honorar

Die Orientierungsphase ist kostenfrei

Das 15-minütige telefonische Orientierungsgespräch sowie die anschließende Prüfung des ausgefüllten Fragebogens und Ihrer Einnahmeliste sind für Sie kostenfrei.

Erst wenn wir uns beide für eine Zusammenarbeit entscheiden und einen Behandlungstermin vereinbaren, entstehen Kosten.

 

Behandlungskosten

Meiner Arbeit liegt ein Stundensatz von 120 Euro zugrunde.

Eine Behandlungssitzung dauert maximal 60 Minuten. Abgerechnet wird die tatsächlich benötigte Zeit.

Jede Sitzung wird einzeln abgerechnet. Sie entscheiden damit von Termin zu Termin, ob Sie die Behandlung fortsetzen möchten.

 

Rechnungsstellung nach dem GebüH

Sie erhalten von mir eine Rechnung auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

Das GebüH ist keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung. Die darin aufgeführten Honorarbeträge beruhen im Wesentlichen auf Erhebungen aus den 1980er-Jahren und wurden seitdem nicht an die allgemeine Kosten- und Preisentwicklung angepasst. Daher kann meine Rechnung Steigerungsfaktoren beziehungsweise Honorare oberhalb der dort genannten ursprünglichen Beträge enthalten. Maßgeblich für mein Honorar ist der vereinbarte Stundensatz von 120 Euro.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Sie sind bei mir grundsätzlich Selbstzahler, auch dann, wenn Sie privat krankenversichert sind oder Ihre Rechnung bei einer Beihilfestelle einreichen.

Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung oder Beihilfe Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag beziehungsweise Tarif ab. Bitte klären Sie dies bei Bedarf direkt mit Ihrem Kostenträger. Das GebüH wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig als Grundlage für die Erstattung herangezogen, eine vollständige Erstattung ist damit jedoch nicht automatisch verbunden.

Eine Kostenerstattung kann ich weder zusagen noch für Sie mit Ihrer Versicherung klären.

Unabhängig von einer möglichen Erstattung bleibt die Rechnung von Ihnen zu begleichen.

 

Zusätzliche schriftliche Leistungen

Alles, was wir innerhalb einer Behandlungssitzung gemeinsam erarbeiten können, erledigen wir möglichst während dieses Termins.

Wenn darüber hinaus eine schriftliche Ausarbeitung sinnvoll oder von Ihnen gewünscht ist, berechne ich die dafür benötigte Zeit zusätzlich.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ein Arztbrief mit einer konkreten medizinischen Fragestellung,
  • die schriftliche Ausarbeitung eines individuell besprochenen Therapieplans.

 

Für eine solche schriftliche Ausarbeitung benötige ich in der Regel etwa 15 Minuten. Bei meinem Stundensatz entspricht dies 30 Euro.

Wenn Sie keinen schriftlich ausgearbeiteten Therapieplan benötigen, können Sie die gemeinsam vereinbarten Maßnahmen während des Termins selbst notieren. Bezugsquellen und Dosierungsangaben zu empfohlenen Präparaten erhalten Sie bei Bedarf anschließend kurz per E-Mail.